Voormalig lid 530
Ervaringsdeskundige
- 1 mei 2015
- 501
- 7
Dit wil ik jullie niet onthouden:
Gesendet: Mittwoch, 19. August 2015 um 00:51 Uhr
Von: [email protected]
An: [email protected]
Betreff: Referentenentwurf "eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen"
Hallo zusammen!
Nun, ich würde das Ganze eher als Referentenentwurf "eines Gesetzes zur ZERSTÖRUNG des Prostitutionsgewerbes sowie ZUR TERRORISIERUNG von in der Prostitution tätigen Personen" bezeichnen.
Hier könnt ihr euch den Scheiß ankucken, den Schwarzer, Schwesig und die anderen Nazi-Nachfolger-Drecksäue ausbaldowert haben:
http://www.internet-law.de/wp-conte...urf-Prostituiertenschutzgesetz_29.07.2015.pdf
Sollte dieser Unfug so verabschiedet werden, dann ist jeder der so dämlich ist sich daran zu halten selbst Schuld! So wie es jetzt ist, ist es nämlich weder anwendbar, noch durchsetzbar. Es sei denn, jeder macht wieder mal freiwillig den Nigger vor diesem Verwaltungsunsinn.
Ich schlage vor, daß JEDER erstmal seinem Bundestagsabgeordneten aus seinem Wahlkreis auf die Füße steigt und ihm/ihr sagt, was er/sie von diesem "Schutz-Gesetz" hält. Wenn die jede Woche von etlichen Dutzend Leuten deshalb aufgesucht werden, dann wird es dieses "Gesetz" nämlich nie geben.
Im Übrigen sei schonmal noch auf Folgendes hingewiesen: "Inkrafttreten" ist eh erst 6 Monate nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt vorgesehen. Da vor Ende Oktober mit Sicherheit mit keiner Verabschiedung und Veröffentlichung zu rechnen ist (wenn überhaupt noch in diesem Jahr), Tritt vor Ende April eh nichts in Kraft.
Außerdem seien die bisherigen Veranstalter darauf hingewiesen, daß sie selbst für ihre bisherigen Konzepte und Veranstaltungen bis in alle Ewigkeit Bestandsschutz reklamieren können, so wie das jeder Andere in jedem anderen Gewerbe auch kann. (Natürlich können das nur Leute machen, die das Gewerbe auch angemeldet haben.)
Ach und noch was: Ich habe das Meiste nur mal flüchtig überflogen, aber ich konnte im gesamten Text nicht ein einziges mal das Wort "Gangbang" entdecken! (Damit ist die Beutelschneiderei, die Intimdream und GB01 mit ihrer "Save Gangbang"-Aktion betrieben haben als solche enttarnt!)
Jedoch wäre die Formulierung "das Betriebskonzept oder die örtliche Lage des Prostitutionsgewerbes dem öffentlichen Interesse widersprechen" geeignet sein jedweder Willkür Tür und Tor zu öffnen.
Und Filmdrehs sind von diesem "Gesetz" eh nicht erfaßt, da es sich bei einer Filmproduktion nicht um Prostitution handelt.
Soviel fürs Erste. Weitere Infos warum sich um dieses "Gesetz" wegen Nicht-Umsetzbarkeit und Nicht-Anwendbarkeit (und Nicht-Ahndungsmöglichkeit bei Verstößen) niemand einen feuchten Dreck scheren muß gebe ich gerne persönlich wenn wir uns mal wieder treffen.
Beste Grüße,
Helmut